- Die nach der EU-Richtlinie erlassenen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind vom Bundesverfassungsgericht als nichtig erklärt worden,
- somit sind alle im Zuge der Gesetzgebung erhobenen Daten mit sofortiger Wirkung zu löschen,
- sowie alle laufenden Verfahren, die die als nichtig erklärten Gesetze zur Grundlage haben einzustellen.
- Der Gesetzgeber ist dazu aufgefordert, die vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Änderungen und Einschränkungen in einem neuen Gesetzesentwurf innerhalb der EU-Richtlinien zu beachten, dazu gehören
- dezentrale Speicherung der Daten,
- adäquate Verschlüsselung,
- der Zugriff auf die Daten muss durch eine zuvor genau spezifizierte Situation bzw. Straftat/en gerechtfertigt sein.
- (anonyme) soziale und religiöse Mitarbeiter und Beratungsstellen sind von der Speicherung explizit auszuschliessen um die Privatsphäre der Mitarbeiter und Teilnehmer zu gewährleisten.
Alles in allem ist dieses Urteil ein Sieg im Kampf gegen die "StaSi 2.0" bzw. den Überwachungsstaat und sicherlich ein großer Tag für die Initiative, die dieses Urteil erst ermöglicht hat.
Ich möchte mich bei allen Bedanken, die die Initiative unterstützt haben, bei allen mitwirkenden Richtern, deren Beratern, die heute gezeigt hat, dass unser Rechtssystem durchaus noch den Eingriff des Volkes duldet und deren Stimme gehört wird, wenn ihre Grundrechte mit Füßen getreten werden.
Weiterführende Links:
[EDIT]
Ich war ja ohnehin schon sehr gut gelaunt, aber seit ich eben ein "Sondervotum des Richters Schluckebier" gelesen habe, hab ich ein dauerhaftes Grinsen im Gesicht.
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